Finanzieller Schaden durch Klagen bei der Frauenquote im Öffentlichen Dienst
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 180 (Drucksache 17/333). In dem am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Paragraphen 19 des Landesbeamtengesetzes heißt es, dass Frauen, bei "im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt zu befördern" sind. Im Februar 2017 stellte das Oberverwaltungsgericht Münster die Verfassungswidrigkeit dieser sogenannten Frauenquote im Öffentlichen Dienst fest. Auch [...]