Das Land führt die Kommunalaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Diese Aufgabe übernehmen die 5 Bezirksregierungen. Die Kommunalaufsicht ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und soll einen gesetzeskonformen Ablauf der internen Verwaltung und der Arbeit von Kommunen untereinander gewährleisten und die Rechte der Bürger in den Kommunen schützen. Die Kommunalaufsicht wird entweder aus eigenem Antrieb tätig oder weil Sie mittels Beschwerden von Bürgern, Fraktionen oder Behörden auf einen vermeintlichen Missstand hingewiesen wird. 

Besondere Verantwortung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Leitung von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU), wenn gegen kommunale Amtsträger strafrechtliche Ermittlung eingeleitet werden, wie zum Beispiel gegen den Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) oder den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU). 

Ob die zuständigen Stellen Ihren Aufsichtspflichten stets nachgekommen sind, bedarf daher einer besonderen Kontrolle. 

Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Paderborn): 

  1. Wie viele Beschwerden aus dem Kreis Paderborn wurden an die Kommunalaufsicht gerichtet? Bitte einzeln darstellen, ob die Kommunalaufsicht aktiv wurde. Wenn ja, bitte die Maßnahmen darstellen. Wenn nein, bitte begründen wieso nicht. 
  2. Wie oft wurde die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb innerhalb des Kreises Paderborn aktiv? Bitte einzeln aufschlüsseln und die ergriffenen Maßnahmen darstellen. 

In ihrer Antwort gibt die Landesregierung zu, dass im Jahr 2024 pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt eine bis zu niedrig zweistelliger Zahl an Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Darüber, ob diese Beschwerden bearbeitet wurden, gibt die Landesregierung keine Auskunft. 

Weiter gibt die Landesregierung keine Auskunft darüber, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht aus eigenem Antrieb tätig wurde. Sie begründet dies damit, dass „derartige Reportings […] in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht leistbar“ seien. 

Dies verwundert, da die Landesregierung, ausweislich ihrer Antwort, weiß, welche Beschwerden an die Kommunalaufsicht gerichtet wurden. Entsprechend sollten alle weiteren Arten des Tätigwerdens auf eigenen Antrieb erfolgt sein. 

Kleine Anfrage: