Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3283 (Drucksache 17/8332).

In der 45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11.12.2019 wurde die „Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit Personennotrufgeräten“ unter Tagesordnungspunkt 7. thematisiert. Dabei kam heraus, dass knapp die Hälfte der Justizvollzugsanstalten nicht oder nur teilweise mit Personennutrufsystemen ausgestattet sind. Auch wurde dargelegt, dass die Umrüstung bestehender Systeme und die Nachrüstung mit Personennotrufsystemen in den bisher nicht ausgestatteten Justizvollzugsanstalten keine kurzfristigen Maßnahmen sind, sondern in aller Regel mit langfristigen umfangreichen baulichen Maßnahmen einhergehen.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Ablauf der Schulungen der Bediensteten des Justizvollzugsdienstes mit Personennotrufsystemen ausgestaltet? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Personennotrufsystems)
  2. Wie hoch ist der Zeitansatz für eine Schulung der Bediensteten des Justizvollzugsdienstes zwecks Ausbildung an den Personennotrufsystemen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Personennotrufsystems)
  3. Welche Erfahrungen wurden bei dem Einsatz von Personennotrufsystemen bisher in Nordrhein-Westfalen gesammelt?
  4. Wie hoch ist der Zeitansatz für die Umrüstung bestehender Personennotrufsysteme bzw. für die Nachrüstung von Personennotrufsystemen in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und verbauten Systemen, kalkuliertem Zeit- und Kostenansatz für bisherige und zukünftige Projekte sowie dem tatsächlich angefallenen Zeit- und Kostenansatz bei abgeschlossenen und noch in Bearbeitung befindlichen Umbauten)
  5. Welchen Zeitansatz weist der Lebenszyklus eines Personennotrufsystems durchschnittlich auf? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und Art des Systems sowie bisher anfallenden Arten von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und deren Kosten)

In ihrer Antwort berichtet die Landesregierung von guten Erfahrungen mit den Personennotrufgeräten, einfacher Bedienung und geringem Schulungsaufwand und einer hohen Akzeptanz bei den Beschäftigten. Zu den konkreten Kosten von Umrüstungen und Nachrüstungen konnte die Landesregierung keine Angaben machen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/8468).