Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3695 (Drucksache 17/9289).

Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/6634) auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Herrn Andreas Mrosek wurden im Jahr 2017 insgesamt 271.171 Straftaten von tatverdächtigen Asylbewerbern, Geduldeten und illegal in Deutschland befindlichen Personen begangen. Das deutet darauf hin, dass es bei manchen Männern aus der sehr heterogenen Gruppe der Zuwanderer kriminogene Faktoren gibt.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Anzahl von abgeurteilten Straftaten bzw. Ermittlungsverfahren, die nachweislich von Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzsuchenden seit 2015 begangen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  2. Welche beruflichen Qualifikationen weisen die seit 2015 eingewanderten Asylberechtigten, Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzsuchenden auf? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Abschlusses, Alter, Geschlecht und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  3. Wie viele der unter Nr. 1. benannten Personen sind aktuell noch in NRW gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  4. Wie viele Strafprozesse der unter Nr. 1. benannten Personen befinden sich noch im Ermittlungs-, Zwischen- oder Hauptverfahren? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Delikt und jeweiligem Jahrgang des Grenzübertritts)
  5. Wie vielen der unter Nr. 1. benannten Personen droht aufgrund ihres strafrechtlichen Handelns eine Abschiebung?

Wie so häufig bei Themen, die die Landesregierung in einem schlechten Licht dastehen lassen könnten, können die Fragen nicht beantwortet werden, da entsprechende Daten nicht vorliegen und nicht erhoben werden. Wie kann die Landesregierung ohne entsprechende Daten zu haben, weiter den Kurs der Grenzöffnung mittragen?

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9657).