Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5936 (Drucksache 17/14902).
Unfreiwillige Abschiebungen nach Afghanistan sind in den letzten Jahren ausschließlich gegenüber Männern vollzogen worden, insbesondere gegenüber Straftätern und Terrorgefährdern.
Die Geschehnisse um die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan sind ein in den Medien präsentes Thema. Insbesondere die aktuelle und die zukünftige Sicherheitslage werden regelmäßig analysiert. Auch Abschiebeflüge nach Afghanistan sind von dieser Entwicklung betroffen. So wurde ein geplanter Abschiebeflug von München nach Kabul am 3. August 2021 von deutscher Seite kurzfristig abgesagt. Mehrere afghanische Männer sollten nach Afghanistan abgeschoben werden.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Waren Abschiebehäftlinge aus Nordrhein-Westfalen bei dem versuchten Abschiebeflug von München nach Kabul am 03. August 2021 anwesend?
- Falls Punkt 1 bestätigt wird: Welche Straftaten wurden ihnen vorgeworfen?
- Falls Punkt 1 bestätigt wird: Wie hoch waren die Kosten für die versuchte Abschiebung der nordrhein-westfälischen Abschiebehäftlinge?
- Wie viele abschiebebereite Häftlinge aus Afghanistan warten aktuell in Nordrhein-Westfalen auf die Vollstreckung ihrer Abschiebung?
- Mit wie vielen Einwanderern nach Artikel 16 bzw. Artikel 16a GG rechnet die Landesregierung nach dem deutschen Truppenabzug aus Afghanistan?
In ihrer Antwort gibt die Landesregierung an, dass drei Personen aus Nordrhein-Westfalen für den oben genannten Abschiebeflug angemeldet waren. Diese drei Personen waren zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten, wobei die Verurteilungen „insbesondere Straftaten aus den Bereichen der Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte sowie der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ betrafen.
Weiter offenbart die Landesregierung, dass sie nicht weiß, wie viele abschiebebereite Häftlinge aus Afghanistan in Nordrhein-Westfalen auf die Vollstreckung ihrer Abschiebung warten. Wie die Landesregierung unter diesen Voraussetzungen entsprechende Abschiebungen durchführen möchte, ist unklar.
Alles in allem zeigt sich, dass die Landesregierung dem Schutz der eigenen Bevölkerung anscheinend keine Priorität einräumt: Nicht bloß wurden drei Straftäter anscheinend nicht abgeschoben, vielmehr unterlässt die Landesregierung eine Erfassung von abschiebebereiten Häftlingen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15286).