Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5650 (Drucksache 18/13461).
Allein im Jahr 2024 wurden bundesweit 1.285 Tatverdächtige ohne deutschen Pass wegen Mord oder Totschlag registriert, darunter 442 Flüchtlinge. Von Abschiebung kann in den meisten Fällen jedoch keine Rede sein: Die Täter verbüßen ihre Haftstrafen in deutschen Gefängnissen.
Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden: Ein einzelner Hafttag für einen ausländischen Straftäter kostet rund 200 Euro. Bei derzeit 531 verurteilten Mördern, 526 Totschlägern und 162 Personen wegen versuchten Mordes ohne deutsche Staatsbürgerschaft summieren sich die Kosten auf monatlich etwa 7,5 Millionen Euro – das entspricht rund 90 Millionen Euro jährlich.
Der hessische Minister für Internationales, Manfred Pentz, fordert vor diesem Hintergrund einen grundlegenden Kurswechsel in der deutschen Strafvollzugspolitik. Er spricht sich dafür aus, schwerkriminelle Ausländer bereits ab dem ersten Hafttag konsequent in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Pentz argumentiert, dass es nicht vermittelbar sei, wenn ausländische Straftäter aufgrund besserer Haftbedingungen in Deutschland verbleiben dürften, während die Opfer und deren Angehörige nicht nur mit ihren Schicksalen, sondern auch mit den finanziellen Lasten über Steuern belastet würden. Eine humanitäre Begründung für den Verbleib in Deutschland – etwa wegen der Haftbedingungen im Herkunftsland – sei bei besonders schweren Gewalttaten nicht länger haltbar.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie hat sich die Zahl der Personen mit einer Mehrfachstaatsangehörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
- Wie haben sich die Kosten für die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen pro Gefangenen seit 2015 bis heute pro Monat entwickelt?
Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass auch in Nordrhein-Westfalen hohe Kosten für die Unterbringung ausländischer Straftäter entstehen: Mehr als 1,1 Millionen Euro pro Tag musste der nordrhein-westfälische Steuerzahler für diese im Jahr 2024 aufbringen.
Weiter offenbart die Antwort der Landesregierung eine weitere erschreckende Entwicklung: Während die Zahl der inhaftierten Straftäter mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft zwischen 2015 und 2025 um knapp ein Drittel abnahm, so stieg die Zahl der inhaftierten ausländischen Straftäter in diesem Zeitraum um mehr als 15 Prozent. Die Zahl der inhaftierten Straftäter mit deutscher und nichtdeutscher Staatsbürgerschaft hat sich sogar mehr als vervierfacht.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14392).