Die Rückverfolgbarkeit im Sinne der Coronaschutzverordnung
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4603 (Drucksache 17/11510). Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Corona (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) mit Stand vom 30. September 2020 ordnet in § 2a Maßnahmen an, die eine einfache oder besondere Rückverfolgbarkeit eventueller Infektionsverläufe sicherstellen soll. Hierzu sollen personenbezogene Daten derjenigen Personen erhoben werden, die möglicherweise zu einer [...]