Infizierungen mit Covid-19 und die darauf basierenden G-Regelungen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6363 (Drucksache 17/16404). Seit dem 16. Januar 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen die neue überarbeitete Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die Landesregierung unterteilt die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Örtlichkeiten nun in 3G, 2G und 2G+. Diese Verschärfungen der Coronaregeln erläuterte die Landesregierung am 11. Januar 2022 damit, dass das Infektionsgeschehen gebremst und insbesondere die weitere Ausbreitung [...]