Zur vollständigen Kleinen Anfrage 179 (Drucksache 17/332).
Wir alle kennen die folgende Situation: Man tritt öffentlich mit der AfD auf, beispielsweise bei einem Wahlkampfstand, und schnell sieht man Personen auf dem linksextremen Spektrum, die versuchen den Auftritt zu stören und teilweise zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitglieder und Interessenten übergehen. In Artikel 21, Absatz 1 heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Dafür ist es unerlässlich, dass Parteien im Rahmen dieses Willensbildungsprozesses bei Auftreten im öffentlichen Raum nicht behindert werden. Daher fragten wir die Landesregierung:
- Wie viele Fälle von Behinderungen von Parteien im Wahlkampf zur NRW- Landtagswahl 2017 durch linksextreme sind der Landesregierung bekannt?
Bitte nach Parteien und Art der Behinderung bzw. Delikt aufschlüsseln. - Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Organisationen, die Störaktionen koordinieren?
- Welche strafrechtlichen Konsequenzen wurden aus gemeldeten Vorfällen gezogen?
Bitte nach Delikt und Vorfall aufschlüsseln. - Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das durchschnittliche Profil solcher Störer?
(Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf) - Welche Maßnahmen plant die Landesregierung. um einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 zu gewährleisten?
Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich, dass 219 Straftaten durch Linksextreme im Wahlkampf zur Landtagswahl 2017 erfasst wurden und 116 Tatverdächtige ermittelt wurden. Diese sind mehrheitlich männlich und unter 30 Jahre alt. Bildungsstand und Beruf sind unklar und die Landesregierung hat kein Wissen von Organisationen, die Störaktionen koordinieren. Die Antifa Vereine und die durch diese organisierten Aktionen übersieht die Landesregierung anscheinend.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/577).