Zur vollständigen Kleinen Anfrage 239 (Drucksache 17/459).

Bei „Primus“ handelt es sich um einen im Schuljahr 2013/2014 gestarteten Schulversuch zum längeren gemeinsamen Lernen. Trotz nicht ausreichender Anmeldungen wurde eine dieser Schulen, genannt „Primusschule“, per Ministererlass in Minden angesiedelt und dreizügig ausgestaltet. Da die Anmeldezahlen nicht stiegen, wurde der Einzugsbereich 2016 auf den gesamten Bereich der Stadt Minden erweitert. Obwohl die vorgesehen Klassenstärke laut Auskunft des Schulbüro Mindens bereits unterschritten ist, wollte der Rat Minden am 4. Juli 2017 die Erweiterung beschließen.

Auch im Zusammenhang mit Schulversuchen dürfen Behörden und Verwaltungen nicht ideologisch Entscheidungen treffen, sondern müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Sind die in Minden getroffenen und geplanten Maßnahmen – Erweiterung des Einzugsbereiches und eine geplante Erweiterung der Zügigkeit – von drei auf vier ohne entsprechende Schülerzahlen noch im Rahmen des Schulversuchs zulässig?
  2. Welche detaillierten wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden bislang aus dem Versuch gewonnen? Bitte um Mitteilung des Forschungsinstituts und Übermittlung des aktuellen Berichts.
  3. Lassen diese Erkenntnisse darauf schließen, dass ein gemeinsames Lernen bis Klasse 10 messbar bessere Ergebnisse hervorbringt als an Regelschulen?
  4. Wirkt sich der stark angestiegene Anteil von Zuwanderern (14) und Inklusionskindern (2014/15=3 2016/17 =30) auf das Ergebnis des gemeinsamen Lernens aus?
  5. Wird die neue Landesregierung diesen Schulversuch in Minden weiterführen, ggf. über die geplanten 10 Jahre hinaus, oder ihn vorzeitig beenden?

Die Landesregierung stellt in ihrer Antwort fest, dass eine Erweiterung der Zügigkeit zwar möglich ist, aber einen Nachweis des Bedürfnisses und einen Antrag voraussetzt. Ein entsprechender Antrag liegt der Landesregierung nicht vor.

Nach der erfolgten Antwort konnte ein Antrag auf Ausweitung der Primusschule in Minden erfolgreich abgewehrt werden. Die Antragsteller hatten ganz einfach den Blick ins Gesetz „vergessen“.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/725).