Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1186 (Drucksache 17/2917).
Anfang des Monats konnten die zirka 500.000 in Nordrhein-Westfalen lebenden Türken ihre Stimme für die Parlaments- und Präsidentenwahl abgeben. Dabei sollen Wahlkampfverbote durch die Anmeldung als private Veranstaltung unterlaufen worden sein. Wegen des erwarteten starken Andrangs auf die wenigen Wahllokale, kündigte die Polizei an, in deren Nähe den Verkehr zu regeln.
Bestehende Verbote müssen auch von ausländischen Politikern und Regierungsangehörigen befolgt werden. Dem Steuerzahler kann nicht zugemutet werden, aus der Wahl entstandene Kosten zu übernehmen. Daher fragten wir die Landesregierung:
- Zu wie vielen Einsätzen der Polizei kam es in Verbindung mit den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr, strafrechtlichen Ermittlungen und Sonstigem aufschlüsseln)
- Wie hoch sind die Kosten für die Polizeieinsätze in Verbindung mit den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Nordrhein-Westfalen?
- Wer trägt die Kosten für die Anmietung der Messe Essen als Wahllokal für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen?
- Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung der Messe Essen für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen?
- Welche Kenntnis hat die Landesregierung von Verstößen gegen das Wahlkampfverbot vor ausländischen Wahlen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018?
Die Landesregierung offenbart in ihrer Antwort, dass der Steuerzahler die Kosten für die Polizeieinsätze zu tragen hat, durch Einsätze der Polizei Nordrhein-Westfalen entstandene Kosten würden „grundsätzlich nicht erhoben“. Auch wurden die Einsätze im Zusammenhang mit der türkischen Wahl nicht gesondert erfasst. Das Wahlkampfverbot vor ausländischen Wahlen läuft anscheinend ins Leere, so wurde ein erteiltes Redeverbot gegen einen Oppositionspolitiker von dem Verwaltungsgericht Köln aufgehoben.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3369).