Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6233 (Drucksache 18/15278).
Mit Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5825 “Krankenhausskandal im Kreis Minden-Lübbecke – Welche Rolle spielt Minister Laumann?” (Drucksache 18/14909) wurde Frage 4 wie folgt beantwortet:
„Frau Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold Anna Katharina Bölling stellte das Vorhaben der Mühlenkreiskliniken am 26. April 2022 in ihrer ehemaligen Funktion als Landrätin den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAGS vor.
Um den Krankenhausträger bei der Finalisierung seiner Antragsunterlagen zu unterstützen, wurden dann fortlaufend Gespräche zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAGS, dem Krankenhausträger und zum Teil unter Beteiligung von Frau Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold Anna Katharina Bölling bzw. später ihrem Nachfolger in der Funktion des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke Herrn Landrat Ali Dogan geführt. An wenigen Gesprächen war auch ich beteiligt. Wesentliches Ziel dabei war die Sicherstellung einer fristgerechten Antragsstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung.“
Darüber hinaus wurde Frage 5 wie folgt beantwortet:
„Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 wurde für die Jahre 2026 bis 2035 ein Transformationsfonds eingerichtet. Mit diesem sollen Vorhaben gefördert werden, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland im Sinne der Krankenhausreform angepasst werden.
Die Mühlenkreiskliniken könnten grundsätzlich im Rahmen eines Antragsverfahrens einen Antrag auf Förderung stellen.“
Wir wünschten in Hinblick auf diese Antworten detailliertere Informationen und fragten daher die Landesregierung:
- Wann haben der Ministerpräsident, ein oder mehrere Minister und/oder Mitarbeiter eines Ministeriums mit der Landrätin bzw. dem Landrat, Mitarbeitern des Kreises Minden-Lübbecke, leitenden Mitarbeitern der Mühlenkreiskliniken, Mitgliedern der Bezirksregierung und/oder Verwaltungsmitarbeitern bezüglich des in Frage stehenden Förderantrags in welcher Konstellation wie miteinander kommuniziert? (Bitte nach Teilnehmern, Kommunikationsmitteln, Dauer und Inhalten aufschlüsseln)
- Wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2025 in vergleichbaren Verfahren entsprechend bereits gestellte Anträge bewilligt? (Bitte nach entsprechenden Sachverhalten unter Benennung der angewandten Rechtsvorschriften bzw. Vertrauenstatbeständen aufschlüsseln)
Leider scheint die Landesregierung in ihrer Antwort nicht bereit, weitere Details zu nennen. Sie teilt nur mit, dass schon seit Mai 2020 bezüglich des Förderantrags eine Kommunikation bestand – nicht, wie in der Antwort auf die vierte Frage der Kleinen Anfrage 5825 behauptet, erst seit April 2022. Bezüglich der Teilnehmer, Dauer und Inhalten der Kommunikationen schweigt die Landesregierung.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15829).