Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6288 (Drucksache 18/15371).
Mit Wirkung zum 1. April 2024 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Neben der teilweisen Legalisierung des Besitzes, Anbaus und Konsums von Cannabis sieht das Gesetz insbesondere im Rahmen des Art. 13 CanG eine rückwirkende Amnestie für bestimmte, zuvor strafbare Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor.
Infolge der Gesetzesänderung sind auch in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Prüfungen sogenannter Altfälle erforderlich geworden. Laut Angaben des Justizministeriums NRW waren hiervon Ende April 2024 mehr als 86.000 Verfahren betroffen, darunter etwa 9.000 mit bereits rechtskräftigem Urteil. Zahlreiche Inhaftierte wurden infolge der Neuregelungen frühzeitig aus dem Justizvollzug entlassen.
Dabei erfolgen die Überprüfungen bislang ausschließlich durch manuelle Einzelfallbearbeitung. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz, da neben bereits vollstreckten Entscheidungen auch anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Gesamtstrafen mit cannabisbezogenen Tatbeständen erfasst und gegebenenfalls einer Neubewertung oder Anpassung unterzogen werden müssen.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele strafrechtliche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 wegen Verstößen gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes im Zusammenhang mit Cannabis eingeleitet bzw. abgeschlossen? (Bitte nach Monat, Jahr, Deliktart und Verfahrensstadium aufschlüsseln)
- Wie viele neue Ermittlungs- und Strafverfahren wurden seit dem 1. April 2024 in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Cannabisdelikten eingeleitet, insbesondere wegen Verstößen gegen die Besitz- oder Anbaugrenzen gemäß dem Cannabisgesetz? (Bitte nach Monat, Jahr, Deliktart und Verfahrensstadium aufschlüsseln)
- Wie wurde mit sogenannten Altfällen im Zusammenhang mit Cannabisdelikten seit dem 1. April 2024 in Nordrhein-Westfalen umgegangen? (Bitte die Verfahren differenziert nach folgenden Ergebnissen aufschlüsseln: überprüft, eingestellt, teilweise abgeändert oder vollständig aufgehoben)
- Wie wurde mit rechtskräftigen Urteilen wegen Cannabisdelikten seit dem 1. April 2024 in Nordrhein-Westfalen verfahren? (Bitte die Anzahl der Fälle detailliert nach Überprüfung, nachträglich ganz oder teilweise aufgehoben, korrigiert oder im Rahmen einer neuen Gesamtstrafenbildung angepasst aufführen)
- In wie vielen Fällen kam es infolge des Inkrafttretens des CanG zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es im ersten Quartal 2024, das heißt kurz vor dem Inkrafttreten des CanG, zu einem starken Anstieg der Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit Cannabis kam: Rechnet man die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren auf das Jahr hoch, kann man einen Anstieg von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erkennen.
In den letzten drei Quartalen 2024 soll es laut der Landesregierung zu 3420 Straftaten nach dem Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz gekommen sein. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr ergibt sich damit eine Verringerung der Straftaten auf ein Zehntel im Vergleich zu den Vorjahren unter dem Betäubungsmittelgesetz.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16046).