Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Anwendung von bestimmen Zwangsmitteln durch die Polizei stehen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6324 (Drucksache 17/16343). § 58 des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen definiert die zulässigen Waffen zur Ausübung des unmittelbaren Zwangs durch Polizeivollzugsbeamte. Hierzu gehören unter anderem Reiz- und Betäubungsstoffe, Schlagstöcke sowie Schusswaffen. Mit der Änderung des Polizeigesetzes NRW durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 wurde die [...]