Zur vollständigen Kleinen Anfrage 604 (Drucksache 17/1449).

Hussein K., der 2016 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling (UMF) in Freiburg eine Studentin vergewaltigte und tötete und der daraufhin auf ein Alter von mindestens 22 Jahren geschätzt wurde, ist kein Einzelfall. Schon 2014 konnte durch eine Anfrage an den Hamburger Senat festgestellt werden, dass nur 38 Prozent der angeblichen minderjährigen Flüchtlinge tatsächlich minderjährig waren.

Da mit einem Status als UMF Ansprüche auf umfangreiche Leistungen einhergehen und die Täuschung über das Alter oft durch Vernichtung der Ausweispapiere und falsche Angaben bei der Registrierung geschieht, fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich derzeit in NRW auf?
  2. Wie viele dieser UMF konnten ihr Alter durch Ausweispapiere belegen?
  3. Wie viele dieser UMF sind straffällig geworden?
  4. Wie wird das Alter bei der Registrierung überprüft?
  5. Gibt es verdächtige Häufungen bei den Angaben des Geburtstags der UMF, etwa besonders häufig den 1. Januar?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass am 15.12.2017 7.729 UMF bei den Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen registriert waren; die Landesregierung weiß nicht, wie viele davon ihr Alter durch Ausweispapiere belegen konnten. Auch weiß sie nicht, wie viele dieser UMF straffällig geworden sind. Eine Häufung liegt bei dem Geburtsdatum 1. Januar vor, dies liegt unter anderem an der „Selbstangabe des Kindes oder Jugendlichen“.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1775).