Zur vollständigen Kleinen Anfrage 724 (Drucksache 17/1811).
Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein schreckliches Verbrechen und zurecht eine Straftat in Deutschland. Leider ist der Wirkungsbereich dieses Gesetzes sehr gering, da die Verstümmelung häufig im Ausland geschieht oder in den Parallelgesellschaften, in denen sie verbreitet ist, gutgeheißen wird. 2016 nahm der Landtag einen Antrag unter dem Titel „Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung der Verletzung von Körper und Seele von Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten“ (Drucksache 16/11705) fraktionsübergreifend an. In diesem wurde vor allem mehr Prävention und Sensibilisierung gefordert.
Um den aktuellen Stand und die Anstrengungen der Landesregierung zur Bekämpfung dieses Verbrechens in Erfahrung zu bringen, fragten wir die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der von Genitalverstümmelung betroffenen Mädchen in Nordrhein-Westfalen seit 2007 entwickelt?
- Wie viele Anzeigen gem. § 226a StGB hat es in NRW seit Einführung des Straftatbestands bis 2018 gegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
- Bei wie vielen dieser Anzeigen kam es zu einer Verurteilung? (Bitte nach Fall und Urteil aufschlüsseln)
- Hält die Landesregierung die bisherige Ausgestaltung von § 226a StGB für ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der Genitalverstümmelungen im Ausland geschehen?
- Wie beurteilt die Landesregierung die auf Basis des Antrags (Drucksache 16/11705) eingeleiteten Maßnahmen bezüglich ihres bisherigen Wirkungsgrades?
Die Antwort der Landesregierung ist ernüchternd. Der Landesregierung liegen keine Zahlen zu von Genitalverstümmelung betroffenen Mädchen vor; zwischen 2014 und 2017 wurden keine Straftaten gemäß § 226a erfasst. Das keine Genitalverstümmelungen an Mädchen aus Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben ist aber unwahrscheinlich: Eine empirische Studie von Terre des Femmes schätzte 2017, dass zwischen 1500 und 5700 Mädchen davon bedroht seien. Es scheint, dass die Strafverfolgung bei diesem Verbrechen versagt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2031).