Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3488 (Drucksache 17/9020).

Die Landesregierung hat über das Wirtschaftsministerium ab dem 27. März 2020 kleinen Betrieben, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eingeräumt, durch ein landeseigenes Programm, zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme der Landesregierung, dass durch die derzeitige anhaltende Corona-Krise rund drei Viertel der nordrhein-westfälischen Unternehmen von den angeordneten Isolationsmaßnahmen wirtschaftlich betroffen sein werden.

Diese Finanzhilfen des Landes konnten ausschließlich online beantragt werden. Bereits am 9. April 2020 wurde diese Beantragung über ein Online-Formular wieder eingestellt. Denn zeitgleich mit dem Online-Formular des Wirtschaftsministeriums waren auch falsche Internetseiten online gestellt worden, welche dem Auftritt des Ministeriums annähernd gleich gestaltet waren. Mit Hilfe dieser in betrügerischer Absicht entwickelten Seiten sollten die Daten von hilfesuchenden Unternehmern abgegriffen und die ausgezahlten Corona-Hilfen somit auf die jeweiligen eigenen Konten umgeleitet werden. Die Landesregierung geht mittlerweile von knapp 90 derart gefälschten Internetseiten aus.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge wurden bisher über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
  2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv, teilweise positiv oder negativ beschieden?
  3. Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
  4. Wie viele Betrugsfälle sind der Landesregierung bekannt, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Entschädigungszahlungen stehen?
  5. Welche durchschnittlichen Zeiträume lagen zwischen der Antragstellung und der Bewilligung sowie zwischen der Bewilligung und der Auszahlung der Entschädigung?

Die von der Landesregierung angegebenen Zahlen zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen stimmen nicht mit den Zahlen in der Medienberichterstattung überein: So sprach die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen Anfang April 2020 von 3.500 bis 4.000 betroffenen Antragsstellern, die Landesregierung spricht jedoch nur von 1.581 gemeldeten Verdachtsfällen. Auch die Bearbeitungsdauer ist unklar: In „grobe[n] Abschätzungen“ kam die Landesregierung zu dem für sie vorteilhaften Ergebnis, dass ein Großteil der beantragten Zuschüsse innerhalb von acht Tagen bewilligt und ausgezahlt wurden.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9873).