Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3885 (Drucksache 17/9925).
Auf Grund der Corona-Pandemie waren seit dem 23. März 2020 bundesweit alle Restaurants, Cafés und Gaststätten geschlossen; es bestand seitdem nur noch die Möglichkeit, sich Speisen von dort liefern zu lassen. Seit dem 21. Mai 2020 ist die aktuelle Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in Kraft getreten. Seit dem 11. Mai 2020 wurden vor allem Lockerungen im Bereich der Speise-Gastronomie vorgenommen.
So ist es aktuell möglich, wieder Restaurants, Cafés und andere Gaststätten zu besuchen. Dort sollten unter anderem Sitzplätze mit 1,5m-Tisch-Abständen zur Verfügung stehen. Ferner werden die Gäste durch die Inhaber der Gastronomiebetriebe namentlich registriert; ihre weiteren Kontaktdaten sowie die konkreten Anwesenheitszeiten werden schriftlich festgehalten. Diese Daten müssen verpflichtend vier Wochen lang aufbewahrt werden, um eine Kontaktpersonennachverfolgung sicherzustellen. Danach sind die Daten zu vernichten. Mittlerweile sind Fälle bekannt geworden, in denen diese Daten nachträglich missbräuchlich verwendet worden sind. Weitere entsprechende Missbräuche dieser persönlichen Daten sind nicht auszuschließen. Wir fragten deshalb die Landesregierung:
- Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob in den Zeiträumen bis zum 22. März 2020 bzw. seit dem 23. März 2020 bis heute Fälle von Übertragungen des Corona-Virus in Speise-Gaststätten stattgefunden haben (insbesondere zwischen Gästen, die sich fremd waren), bei denen eine Infektionskette nachgewiesen werden konnte? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl sowie kommunaler Örtlichkeit)
- Von wem werden die von den jeweiligen Gästen auszufüllenden und abzugebenden Unterlagen in datenschutzrechtlicher Hinsicht in der jeweiligen Gaststätte betreut?
- In wie vielen Fällen wurde bislang auf solche Unterlagen durch die zuständigen Behörden zugegriffen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, kommunaler Örtlichkeit, Zeitraum und ersuchender Behörde)
- Wie viele Fälle der missbräuchlichen Verwendung dieser persönlichen Daten sind der Landesregierung bisher bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Ort, Zeitraum zwischen Datenaufnahme und missbräuchlicher Verwendung sowie eingeleiteten Maßnahmen hiergegen)
- Liegen Erkenntnisse darüber vor, welche Mehrkosten den Gastronomen durchschnittlich durch die oben bezeichneten Maßnahmen entstehen?
Die Antwort der Landesregierung offenbart erschreckendes: Trotz des Eingriffs in verschiedene Grundrechte und des Missbrauchspotentials dieser Datensammlung, erhebt die Landesregierung keine Statistiken zu der Wirksamkeit oder zu einer missbräuchlichen Verwendung der erhobenen Daten. Folglich bleibt unklar, ob diese Datenerhebung überhaupt nötig ist für das Eindämmen von Coronainfektionen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10317).