Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6267 (Drucksache 18/15323).
Am Montag, den 21. Juli 2025, kam es in Düsseldorf zu einem Großeinsatz der Polizei, nachdem einem 26-jährigen Häftling die Flucht aus dem Amtsgericht gelungen war. Der Mann, ein rumänischer Staatsbürger, war wegen schweren Bandendiebstahls in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf inhaftiert und hätte aufgrund weiterer Straftaten nach Österreich ausgeliefert werden sollen.
Unmittelbar nach der Flucht begann ein groß angelegter Polizeieinsatz im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk: Mit über 100 Einsatzkräften, Spürhunden und einem Hubschrauber wurden Kleingartenanlagen, Innenhöfe, Treppenhäuser, Keller, Garagen und Geschäfte durchkämmt. Mehrere Straßen wurden abgesperrt und Anwohner wurden aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben. Die Polizei ging davon aus, dass der Mann nicht ungefährlich ist, da er bereits wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Einbruch sowie Gefährdung des Straßenverkehrs polizeibekannt ist. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann bewaffnet war, warnte die Polizei eindringlich davor, ihn anzusprechen, und bat die Bevölkerung, sie im Falle eines Sichtkontakts sofort zu informieren.
Am Tag der Flucht hatte er einen Termin mit seiner Anwältin im Amtsgericht, zu dem er offenbar ohne Fesseln gebracht worden war. Nach bisherigen Ermittlungen gelang es dem Häftling gegen 11:34 Uhr, das Gerichtsgebäude unbemerkt zu verlassen – wie genau das möglich war, war zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage noch unklar.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind jeweils bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Laut Antwort der Landesregierung soll sich der Geflüchtete wegen zweifachem schweren Bandendiebstahl in Haft befunden haben. Auch soll er Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten und eines Körperverletzungsdelikten besessen haben, zu welchen er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Weiter soll er unter anderem polizeilich in Erscheinung getreten sein wegen des Verdachts der Begehung folgender Straftaten: Totschlag, Raub und gefährlicher Körperverletzung.
Da die Landesregierung zugibt, dass es sich bei dem Geflüchteten um einen rumänischen Straftäter handelt, stellt sich die Frage, wie der Geflüchtete überhaupt noch in Deutschland Straftaten begehen konnte, obwohl er schon zu Jugendstrafen verurteilt wurde.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15686).