Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6228 (Drucksache 18/15273).
Die Zahl der asylrechtlichen Verfahren gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Allein im Jahr 2024 gingen bei den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten rund 19 300 neue Asylverfahren ein – mehr als in jedem anderen Bundesland. Dabei haben sich die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, während bundesweit ein Anstieg von über 67 Prozent zu verzeichnen ist.
Diese Entwicklung stellt die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche Herausforderungen. Asylverfahren sind regelmäßig komplex, sprachlich anspruchsvoll und mit einem erhöhten Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand verbunden. Neben der organisatorischen Belastung wirkt sich das stark gestiegene Verfahrensaufkommen zunehmend auch finanziell aus. So nimmt mit dem Anstieg der Fallzahlen die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe spürbar zu. In zahlreichen Fällen werden asylrechtliche Verfahren vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert, die in der Konsequenz vom Steuerzahler zu tragen sind.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Verfahrenseingänge bzw. -erledigungen asylrechtlicher Verfahren gab es vom ersten Quartal 2022 bis zum zweiten Quartal 2025 an den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten? (Bitte differenziert nach Jahr/Quartal, Gericht sowie Haupt- und Eilverfahren angeben)
- In wie vielen der oben genannten Fälle war bzw. ist den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt worden? (Bitte differenziert nach Jahr/Quartal, Gericht sowie Haupt- und Eilverfahren angeben)
- In welcher Höhe sind in asylrechtlichen Verfahren vor den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten vom ersten Quartal 2022 bis zum zweiten Quartal 2025 insgesamt Prozesskostenhilfe bewilligt worden?
- Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der erledigten asylrechtlichen Verfahren vor den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten seit dem Jahr 2022 entwickelt? (Bitte differenziert nach Jahr und Gericht angeben)
- Wie bewertet die Landesregierung langfristig das Verhältnis zwischen der Anzahl der Asylverfahren und den verwaltungsgerichtlichen Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen?
Die Antwort der Landesregierung zeigt deutlich, dass die Zahl der Asylgerichtsverfahren steigt: So steigerte sich zum Beispiel die Zahl der neuzugegangenen Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zwischen 2022 und 2024 um mehr als 50 Prozent. Dieser Trend scheint sich auch weiterhin fortzusetzen, da in den ersten zwei Quartalen 2025 die Zahl der Neuzugänge mehr als 40 Prozent höher lag als in den Vorjahresquartalen. Die Zahl der erledigten Verfahren stieg hingegen nur um zirka 26 Prozent beziehungsweise 29 Prozent. Es scheint also, dass, auch wenn das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu den effizienteren Gerichten zu gehören scheint, auch dieses mit der Flut der Verfahren überfordert ist.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15856).