Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6383(Drucksache 18/15575).
Während die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland im Jahr 2024 für Frauen 83,5 Jahre und für Männer 78,9 Jahre betrug, lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 64,7 Jahren.
Für Beamte in Nordrhein-Westfalen richtet sich das Pensionsalter nach den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) sowie den einschlägigen gesetzlichen Sonderregelungen. Dabei bestehen Unterschiede zwischen einzelnen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Während für die allgemeine Beamtenschaft stufenweise die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgt, bestehen für besonders belastende Tätigkeiten, etwa im Polizeivollzugsdienst oder im Justizvollzugsdienst, Sonderregelungen mit abweichenden Altersgrenzen. Auch für Richter und Staatsanwälte gelten eigene Vorschriften.
Neben der allgemeinen Regelaltersgrenze besteht für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Dies ist etwa ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, wenn die jeweilige Rechtsgrundlage dies vorsieht, und kann auch aus gesundheitlichen Gründen angeordnet werden.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- In welchem tatsächlichen Durchschnittsalter sind Beamte des Polizeivollzugsdienstes in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1990 bis 2025 in den Ruhestand getreten? (Bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)
- In welchem tatsächlichen Durchschnittsalter sind Beamte des Justizvollzugsdienstes in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1990 bis 2025 Ruhestand getreten? (Bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)
- In welchem tatsächlichen Durchschnittsalter sind Richter in Nordrhein-Westfalen in den 1990 bis 2025 in den Ruhestand getreten? (Bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)
- In welchem tatsächlichen Durchschnittsalter sind Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in den 1990 bis 2025 in den Ruhestand getreten? (Bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)
- Plant die Landesregierung Änderungen bzw. Anpassungen der Altersgrenzen für die zuvor genannten Berufsgruppen, insbesondere im Hinblick auf die Anhebung der Regelaltersgrenze der allgemeinen Beamtenschaft?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass sich das durchschnittliche Pensionseintrittsalter von Beamten im Polizei- und Justizvollzugsdienst nur knapp ein halbes Jahr unter der Regelaltersgrenze befindet. Bei Richtern und Staatsanwälten ist der Abstand zwischen dem durchschnittlichen Pensionseintrittsalter und der Regelaltersgrenze größer, liegt aber über dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter der Gesamtbevölkerung. Auffällig ist, dass bei den beiden letztgenannten Gruppen das durchschnittliche Pensionseintrittsalter der Frauen in den letzten Jahren zirka ein Jahr unter dem der Männer lag.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16102).