Bundesratsinitiative zur Anpassung des Jugendgerichtsgesetzes an den Zeitpunkt der Verurteilung
I. Ausgangslage Das Jugendgerichtsgesetz normiert in Deutschland das formelle Strafrecht im Bereich des Jugendstrafrechts. Der Grundgedanke des Jugendstrafrechts ist der Erziehungsaspekt. Es zieht daher den Gesichtspunkt der Erziehung dem der Strafe vor. Der noch junge und prägbare Mensch steht hierbei im Mittelpunkt des Strafverfahrens. Ziel ist in erster Linie nicht die Sanktion des Delinquenten, [...]