Umdeutung der rechtlich unbestimmten, beliebig definierbaren Begriffe „Hass“ und „Hetze“ für politische Zwecke

2025-08-27T20:35:22+02:0023. Mai 2025|Kleine Anfragen|0 Kommentare

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5403 (Drucksache 18/13461).  Immer öfter agieren auch Mitglieder der Landesregierung in der politischen Debatte mit den Begriffen "Hass" und "Hetze". Anders als klar definierte Straftatbestände, wie z. B. üble Nachrede oder Verleumdung, sind diese aber nicht eindeutig definiert. "Hass" ist zunächst einmal ein Gefühl, wie am anderen Ende der Skala "Liebe". [...]