Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8446 (Drucksache 18/20593).
In den sozialen Netzwerken verbreiten sich derzeit Bilder und Videos, in denen behauptet wird, auf der Verkaufsplattform Vinted würden Kinder unter dem Deckmantel von Stofftierangeboten zum Kauf angeboten. Als vermeintliche Belege werden insbesondere Inserate für Stofftiere oder andere Gegenstände angeführt, die ungewöhnlich hohe Verkaufspreise sowie Beschreibungen wie Altersangaben, Geschlecht, Farbe oder Zustand enthalten.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes haben sich seit dem 23. Juni 2026 Anzeigen aus verschiedenen Bundesländern zu dem beschriebenen Phänomen gehäuft. Vergleichbare Hinweise zu angeblichem Kinderhandel über Online-Kleinanzeigen seien den Sicherheitsbehörden bereits aus der Vergangenheit bekannt. Diese hätten sich bislang jedoch nicht bestätigt. Auch der Polizei Hessen lagen nach dem erwähnten „ARD-faktenfinder“-Bericht keine belastbaren Hinweise auf tatsächliche Angebote im Zusammenhang mit Kinder- oder Menschenhandel und keine konkreten Erkenntnisse über eine akute Gefährdung von Kindern vor.
Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil von Kindern sind grundsätzlich ernst zu nehmen und sorgfältig zu prüfen. Darüber hinaus besteht jedoch die Gefahr, dass gezielte Falschmeldungen von realen Gefahren wie sexuellem Kindesmissbrauch ablenken.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Hinweise, Anzeigen oder sonstige Meldungen zu angeblichen Kinderhandelsangeboten auf Vinted oder vergleichbaren Online-Plattformen sind seit dem 1. Januar 2025 bei den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen?
- In wie vielen dieser Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
- In wie vielen Fällen haben sich die vorgebrachten Verdachtsmomente bislang bestätigt?
- Wie arbeitet die Landesregierung mit dem Bundeskriminalamt, anderen Bundesländern, Plattformbetreibern und sozialen Netzwerken zusammen, um strafrechtlich relevante Inhalte frühzeitig zu erkennen und ggf. gezielte Falschmeldungen einzudämmen?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um über reale Erscheinungsformen von Kinderhandel und sexuellem Kindesmissbrauch aufzuklären?
Die Antwort der Landesregierung ist entlarvend: Zu den entscheidenden Zahlen (Fragen 1 bis 3) gibt es keine Auskunft. Die Daten würden „statistisch nicht gesondert erfasst“. Eine Auswertung sei „mit vertretbarem Verwaltungsaufwand“ nicht möglich.
Zur Zusammenarbeit und Prävention folgt das übliche Standardrepertoire: Informationsaustausch mit dem BKA und der Landesanstalt für Medien, Vorträge in Schulen sowie ein jährliches Lagebild des LKA. Als konkrete Reaktion auf die virale Welle wird lediglich ein Online-Artikel des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes vom 9. Juli 2026 mit dem Titel „Fake News rund um Verkaufsportale: Nicht alles glauben, was viral geht“ angeführt.
Wieder einmal zeigt sich: Bei einem Thema, das Kinderschutz und öffentliche Sicherheit unmittelbar betrifft, bleibt die Landesregierung Zahlen und Transparenz schuldig.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20875).