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Zu unserer Großen Anfrage 32 „Hausdurchsuchungen bei Beleidigungsdelikten in Nordrhein-Westfalen: Umfang, Verhältnismäßigkeit und Vergleich mit anderen Straftaten“ (Drucksache 18/12374) und der Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14588).