Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8309 (Drucksache 18/20311).
Die Kampagne „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen auf, sich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Nach Angaben der Initiatoren wird die Kampagne von verschiedenen Organisationen, Vereinen, Verbänden, Initiativen und sonstigen Zusammenschlüssen unterstützt bzw. beworben.
Öffentliche Kampagnen, die auf politische Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags Nordrhein-Westfalen gerichtet sind, werfen Fragen nach ihren Unterstützerstrukturen auf. Dies gilt insbesondere dann, wenn daran Akteure beteiligt sind, die ihrerseits öffentliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welche Organisationen, Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstigen Zusammenschlüsse unterstützen oder bewerben nach Kenntnis der Landesregierung den „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ öffentlich?
- Welche Initiatoren, Träger oder organisatorisch Verantwortlichen des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ sind der Landesregierung bekannt?
- Welche Landesmittel sind seit 2023 unmittelbar an die in den Fragen 1 und 2 genannten Akteure geflossen? (Bitte nach Empfänger, Förderprogramm, Förderzweck und Förderhöhe aufschlüsseln.)
- Welche Landesmittel sind seit 2023 mittelbar an die in den Fragen 1 und 2 genannten Akteure geflossen? (Bitte nach Empfänger, Weiterleitungsempfänger, Förderprogramm, Förderzweck und Förderhöhe aufschlüsseln.)
- Welche Vorgaben gelten für Empfänger von Landesmitteln hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel für parteipolitisch ausgerichtete Kampagnen gegen eine im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretene Partei?
Die Antwort der Landesregierung lässt Zweifel daran aufkommen, wie ernst die CDU es mit ihrer Neutralitätsforderung in Bezug auf staatlich finanzierte Organisationen meint: Die CDU-geführte Landesregierung sieht es anscheinend nicht als notwendig an, zu prüfen, ob die öffentlichen Unterstützer des „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ staatliche Gelder erhalten und beantwortet die ersten vier Fragen nicht.
Zur fünften Frage stellt die Landesregierung jedoch fest: „Der Erhalt von Landesmitteln begründet für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger keine allgemeine politische Neutralitätspflicht.“
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20838).