Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8308 (Drucksache 18/20310).
Trotz einer gerichtlichen Entscheidung, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, fordert die Kampagne „NRW-Appell – AfD-Verbot jetzt!“ weiterhin öffentlich die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens. Nach Angaben der Initiatoren wurden dem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst inzwischen mehr als 121.000 Unterschriften übergeben.
Die Bezeichnung „NRW-Appell“ suggeriert einen klaren Bezug zur Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Tatsächlich handelt es sich jedoch um keine Petition an den Landtag und auch um kein Bürgerbegehren mit gesetzlichen Anforderungen. Unterschreiben dürfen Personen aus der gesamten Bundesrepublik – unabhängig von einem Wohnsitz in NRW, einer deutschen Staatsangehörigkeit oder einem Wahlrecht. Der Appell ist damit eine rein private politische Unterschriftenkampagne.
Gleichwohl wird die hohe Unterschriftenzahl öffentlich als Beleg für eine breite Unterstützung eines AfD-Verbots dargestellt und gegenüber der Landesregierung sowie den Landtagsabgeordneten als Argument vorgebracht.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele Unterzeichner des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob die von den Initiatoren veröffentlichte Zahl der Unterzeichner durch unabhängige Stellen überprüft wurde?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verfahren zur Überprüfung der Angaben von Unterzeichnern des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ vor? (Bitte insbesondere auf Mehrfachunterzeichnungen sowie auf die Überprüfung von Identität und Wohnsitz eingehen.)
- Welche rechtliche Bedeutung misst die Landesregierung der Zahl der Unterzeichner des „NRW-Appells – AfD-Verbot jetzt!“ für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens bei?
Obwohl die Unterschriften dem Ministerpräsidenten übergeben worden sein sollen, weicht die Landesregierung einer inhaltlichen Beantwortung aus. Sie erklärt pauschal, die Angaben zu den Unterzeichnern und deren Wohnsitz lägen nicht in ihrem Verantwortungsbereich. Eine Überprüfung der veröffentlichten Zahlen – etwa auf Mehrfachunterzeichnungen, Identität oder tatsächlichen Wohnsitz in NRW – hält sie offenbar nicht für erforderlich. Auch für eine rechtliche Bewertung der Unterschriftenkampagne für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens sieht sie ausdrücklich „keinen Anlass“.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20653).