Zur vollständigen Kleinen Anfrage 7915 (Drucksache 18/19138).

Am 19. Januar 2018 stellte ich meine erste Kleine Anfrage zur Verfolgungs- und Schutzpraxis im Zusammenhang mit dem Verbrechen der weiblichen Genitalverstümmelung gemäß § 226a StGB. Die Antwort war erschreckend: Es lagen keine Zahlen zu betroffenen Mädchen und Frauen vor und es wurden zwischen 2014 und 2017 keine Straftaten gemäß § 226a erfasst. Dies erschien jedoch unwahrscheinlich, da eine empirische Studie von Terre des Femmes 2017 schätzte, dass zwischen 1500 und 5700 Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen seien.

Wir wollten uns nicht mit der anscheinenden Gleichgültigkeit der Landesregierung zufriedengeben und legten mit Kleinen Anfragen immer wieder den Finger in die Wunde. Die Antworten waren immer wieder ernüchternd: Keine statistische Erfassung und keinerlei Anzeigen gemäß § 226a StGB.

Wir geben uns weiterhin nicht zufrieden damit, dass dieses barbarische Verbrechen in Nordrhein-Westfalen anscheinend ignoriert wird und fragten daher die Landesregierung:

  1. Auf welcher konkreten methodischen Grundlage beruhen die vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration genannten Schätzungen zur Zahl der in Nordrhein-Westfalen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen bzw. gefährdeten Mädchen und Frauen?
  2. In wie vielen dieser Fälle wurde seit 2015 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen über eine drohende oder bereits erfolgte weibliche Genitalverstümmelung informiert? (Bitte jahresweise sowie getrennt nach drohenden und bereits erfolgten Fällen aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen dieser Fälle wurde seit 2015 eine Gefährdungsprüfung auch auf Geschwisterkinder erstreckt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. In wie vielen gemeldeten Fällen wurden Kinder seit 2015 insbesondere nach SGB VIII in Obhut genommen bzw. familiengerichtliche Schutzmaßnahmen veranlasst?
  5. Wie viele Verdachts- oder Gefährdungsfälle sind seit Beginn der Landesförderung im Jahr 2023 über das Projekt YUNA NRW konkret bekannt geworden? (Bitte jahresscharf und nach Fachstelle aufschlüsseln.)

Das große Leid, welches die weibliche Genitalverstümmelung bei den Betroffenen auslöst, scheint bei der Landesregierung noch immer nicht angekommen zu sein: Obwohl die Landesregierung selbst von rund 26 000 betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen ausgeht, findet nach wie vor keine gesonderte statistische Erfassung statt. Und selbst das von ihr selbst geförderte Projekt YUNA NRW hat bislang keine konkreten Verdachts- oder Gefährdungsfälle an die Jugendämter gemeldet.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19911).