Deutschland ist auch durch die weitgehend ungesteuerte Massenmigration einer wachsenden Gefahr islamistischer Terroranschläge ausgesetzt: Im Mai 2024 erschütterte die Messerattacke von Mannheim mit dem Mord an einem Polizisten und dem brutalen Angriff auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger die Öffentlichkeit – ohne dass daraus spürbare Konsequenzen gezogen wurden. Nur wenige Monate später, am 23. August 2024, geschah das nächste Blutbad: Ausgerechnet beim sogenannten „Festival der Vielfalt“ zum 650-jährigen Stadtjubiläum von Solingen erstach ein 26-jähriger syrischer Asylbewerber drei Menschen und verletzte acht weitere schwer. Der Täter, der illegal über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland gekommen war, dessen Asylantrag abgelehnt worden war und der trotzdem bleiben durfte, lebte in einer Flüchtlingsunterkunft, entwendete dort ein Küchenmesser und stach wahllos auf Passanten ein, wobei er laut Zeugen „Allahu Akbar“ rief. Der Islamische Staat bekannte sich zu der Tat.
Zu viele Straftaten und Terroranschläge durch abgelehnte Asylbewerber und bekannte Gefährder mit ausländischem Pass wären vermeidbar gewesen, wenn diese konsequent abgeschoben worden wären – auch nach Afghanistan und Syrien. Der Schutz der eigenen Bevölkerung und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss Vorrang haben. Menschen, die hier Schutz suchen und dennoch Straftaten begehen, haben ihr Aufenthaltsrecht im Regelfall verwirkt. Es ist höchste Zeit, dass der Rechtsstaat seine Kernaufgabe erfüllt: die konsequente und schonungslose Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Straftäter und islamistischen Gefährder, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen und weitere unschuldige Menschenleben zu schützen.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Minden-Lübbecke):
- Wie haben sich jeweils die Zahlen der als Gefährder eingestuften und Relevanten Personen, die jeweils einem der Phänomenbereiche der PMK -rechts-, -links-, -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- zugerechnet werden, seit 2015 bis heute pro Jahr im Zuständigkeitsbereich des Kreises Minden-Lübbecke entwickelt?
- Welche Staatsangehörigkeit haben jeweils die in Frage 1 abgefragten Gefährder und Relevanten Personen?
- Über welche (Mehrfach-)Staatsangehörigkeiten verfügen die unter Frage 1 abgefragten deutschen Gefährder und Relevanten Personen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welchen Alterskohorten (0 – 13, 14 – 17, 18 – 20 und ab 21) gehören die genannten Gefährder respektive Relevanten Personen an? (Bitte entsprechend der Klammer pro Jahr aufschlüsseln.)
- Welches Geschlecht haben die in Frage 1 abgefragten Gefährder und Relevanten Personen?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- mit 177 Gefährdern im Jahr 2025 die weiteren Phänomenbereiche mit insgesamt 16 Gefährdern im Jahr 2025 weit in den Schatten stellt. Leider gibt die Landesregierung keine Auskunft darüber, wie viele Gefährder beziehungsweise relevante Personen welche Staatsbürgerschaft besitzen. Aus der Auflistung der Staatsbürgerschaften geht aber hervor, dass zumindest ein Teil der Gefährder beziehungsweise relevante Personen keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und somit im Sinne der Sicherheit der Bürger abschiebbar wären.
| Kreis / kreisfreie Stadt | Kleine Anfrage | Antwort der Landesregierung |
|---|---|---|
| Bielefeld | Kleine Anfrage 7828 (Drucksache 18/18934) | Drucksache 18/19975 |
| Kreis Gütersloh | Kleine Anfrage 7780 (Drucksache 18/18886) | Drucksache 18/19927 |
| Kreis Herford | Kleine Anfrage 7788 (Drucksache 18/18894) | Drucksache 18/19935 |
| Kreis Höxter | Kleine Anfrage 7785 (Drucksache 18/18891) | Drucksache 18/19932 |
| Kreis Lippe | Kleine Anfrage 7792 (Drucksache 18/18898) | Drucksache 18/19939 |
| Kreis Minden-Lübbecke | Kleine Anfrage 7790 (Drucksache 18/18896) | Drucksache 18/19937 |
| Kreis Paderborn | Kleine Anfrage 7796 (Drucksache 18/18902) | Drucksache 18/19943 |