Deutschland ist seit Jahren zunehmend auch durch islamistische Anschläge gefährdet, die auch im Zusammenhang mit einer weitgehend ungesteuerten Migration und einer unzureichenden Abschiebepraxis stehen. Die brutale Messerattacke in Mannheim im Mai 2024 sowie der Anschlag in Solingen im August 2024, bei dem ein abgelehnter syrischer Asylbewerber mehrere Menschen tötete und verletzte, machen diese Gefahr mehr als deutlich. Solche Taten sind die leidige Konsequenz eines politischen Versagens, wenn bekannte Gefährder trotz Ausreisepflicht zu oft im Land verbleiben.
Insbesondere rechtliche und bürokratische Hürden erschweren oder verhindern die notwendigen Abschiebungen. Selbst die Einstufung als islamistischer Gefährder führt nicht automatisch zu konsequenten Maßnahmen, und zuständige Behörden sind nicht immer ausreichend informiert oder handlungsfähig. Darüber hinaus haben politische Ankündigungen, etwa zu einer verstärkten Rückführung von Straftätern und Gefährdern, bislang noch immer zu wenig Umsetzung gefunden.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Minden-Lübbecke):
- Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Sicherheitslage respektive Gefährdungssituation im Kreis Minden-Lübbecke im Hinblick auf potenzielle Bedrohungen durch Einzeltäter, extremistische Netzwerke oder andere sicherheitsrelevante Akteure?
- Von welchen Tätergruppen aus den einzelnen Extremismusphänomenen respektive PMK-Bereichen geht die größte abstrakte wie konkrete Bedrohung für die Bevölkerung aus?
- Welche Maßnahmen wurden respektive werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sicherheitsbehörden – insbesondere Kreispolizeibehörde, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz – jeweils ergriffen, wie zum Beispiel Observation und Prävention, um von diesen Personen ausgehende Gefahren zu minimieren?
- Welche Kosten sind jeweils durch die in Frage 3 abgefragten Maßnahmen seit 2015 bis heute pro Jahr entstanden?
- Welche Präventions- beziehungsweise Deradikalisierungsprogramme gegen die einzelnen Extremismusphänomene respektive PMK-Bereiche werden im Kreis Minden-Lübbecke von wem durchgeführt?
Einmal mehr gibt die Landesregierung eine lange Antwort, ohne groß etwas zu sagen. Dabei fällt auf, dass sie ausschließlich von einer „abstrakten“ Gefährdungslage spricht, obwohl wir in einer weiteren Kleinen Anfrage erfahren haben, dass sich im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen 177 Gefährder des Phänomenbereichs PMK -religiöse Ideologie- befunden haben. Der Solinger Anschlag sollte als warnendes Beispiel dienen: Eine Gefahr, die als „abstrakt“ eingestuft wird, ist nicht weniger real. Drei Menschen haben dafür mit ihrem Leben bezahlt.
Aber auch dafür baut die Landesregierung in ihrer Antwort vor und teilt mit, dass „die grundsätzliche bestehende Gefährdung durch irrational handelnde oder emotionalisierte Einzeltäterinnen und -täter bzw. allein handelnde Täterinnen oder Täter aus dem Bereich der PMK – u.a. der religiösen Ideologie – und die damit verbundene Möglichkeit von nicht kalkulierbaren Handlungsweisen, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, […] zu bedenken“ ist.
| Kreis / kreisfreie Stadt | Kleine Anfrage | Antwort der Landesregierung |
|---|---|---|
| Bielefeld | Kleine Anfrage 7823 (Drucksache 18/18929) | Drucksache 18/19970 |
| Kreis Gütersloh | Kleine Anfrage 7775 (Drucksache 18/18881) | Drucksache 18/19922 |
| Kreis Herford | Kleine Anfrage 7781 (Drucksache 18/18887) | Drucksache 18/19928 |
| Kreis Höxter | Kleine Anfrage 7787 (Drucksache 18/18893) | Drucksache 18/19934 |
| Kreis Lippe | Kleine Anfrage 7794 (Drucksache 18/18900) | Drucksache 18/19941 |
| Kreis Minden-Lübbecke | Kleine Anfrage 7789 (Drucksache 18/18895) | Drucksache 18/19936 |
| Kreis Paderborn | Kleine Anfrage 7797 (Drucksache 18/18903) | Drucksache 18/19944 |