Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8276 (Drucksache 18/20228).

Gefangene weisen aufgrund bestehender Vorerkrankungen, Suchterkrankungen sowie besonderer sozialer Risikofaktoren häufig erhöhte gesundheitliche Belastungen auf. Hierzu zählen insbesondere übertragbare Infektionskrankheiten, deren frühzeitige Erkennung und Behandlung sowohl für die Betroffenen als auch für den Gesundheitsschutz innerhalb der Justizvollzugseinrichtungen von Bedeutung sind.

Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse an belastbaren Daten zur Verbreitung relevanter Infektionskrankheiten im nordrhein-westfälischen Strafvollzug.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gefangene waren zum 31. Dezember 2025 mit Hepatitis B infiziert?
  2. Wie viele Gefangene waren zum 31. Dezember 2025 mit Hepatitis C infiziert?
  3. Wie viele Gefangene waren zum 31. Dezember 2025 HIV-positiv?
  4. Wie viele Fälle aktiver Tuberkulose wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils festgestellt?
  5. Welche Screening- und Präventionsmaßnahmen für HIV, Hepatitis und Tuberkulose werden im nordrhein-westfälischen Strafvollzug durchgeführt?

Die Antwort der Landesregierung überrascht: Trotz der bestehenden Meldepflichten bezüglich Infektionen mit Hepatitis B und C sowie HIV kann die Landesregierung keine Angaben zu der Zahl der mit diesen Krankheiten infizierten Gefangenen machen. Zudem wird in den Justizvollzugseinrichtungen nicht verpflichtend auf diese Krankheiten getestet. Das ist umso bemerkenswerter, da bei entsprechender Behandlung das Risiko einer Übertragung auf weitere Gefangene und Justizvollzugsbeamte stark vermindert wäre.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20578).