Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8278 (Drucksache 18/20230).
Suchterkrankungen können kriminelles Verhalten begünstigen, zum Beispiel durch Beschaffungskriminalität oder ein mit der Erkrankung einhergehendes instabiles soziales beziehungsweise wirtschaftliches Umfeld. Die Behandlung von Suchterkrankungen im Strafvollzug ist daher elementar, um die Rückfälligkeitswahrscheinlichkeit zu verringern.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Gefangene litten im Jahr 2025 unter einer Abhängigkeit? (Bitte jeweils für Alkohol-, Cannabis-, Kokain-, Opioid-, Amphetamin- oder Mehrfachabhängigkeit aufführen)
- Wie viele Gefangene befanden sich in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils in einer Substitutionsbehandlung?
- Wie viele Gefangene nahmen in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils an strukturierten Suchttherapie- oder Entwöhnungsprogrammen teil?
- Wie viele suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte standen zum 31. Dezember 2025 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug zur Verfügung?
- Wie viele Gefangene befanden sich zum 31. Dezember 2025 auf Wartelisten für eine suchttherapeutische Behandlung?
Die Antwort der Landesregierung erschreckt: Weder wird statistisch erfasst, wie viele Gefangene unter einer Suchterkrankung litten, noch, wie viele Gefangene sich auf einer Warteliste für eine suchttherapeutische Behandlung befinden. So ist es nicht möglich, zu bewerten, ob die aktuellen Strukturen ausreichend sind oder ob ein höherer Bedarf als angeboten besteht.
Weiterhin beantwortet die Landesregierung nicht die Frage, wie viele suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte zur Verfügung stehen. Sie spricht davon, dass „Anstaltsärztinnen und -ärzte […] über die Fachkunde ‘Suchtmedizinische Grundversorgung’ verfügen [sollen]“, aber beantwortet nicht, wie viele der Ärzte letztlich diese Qualifikation besitzen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20579).