Zur vollständigen Kleinen Anfrage 8279 (Drucksache 18/20231).
Psychische Erkrankungen können kriminelles Verhalten begünstigen, zum Beispiel durch Substanzmissbrauch oder ein mit der Erkrankung einhergehendes instabiles soziales beziehungsweise wirtschaftliches Umfeld. Die Behandlung psychischer Erkrankungen im Strafvollzug ist daher elementar, um die Rückfälligkeitswahrscheinlichkeit zu verringern.
Aus diesem Grund fragten wir die Landesregierung:
- Welche zehn psychiatrischen Diagnosen traten im Jahr 2025 im nordrhein-westfälischen Strafvollzug am häufigsten auf?
- Wie viele Gefangene wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils aufgrund psychischer Erkrankungen stationär behandelt?
- Wie viele Stellen für Psychologen bestanden zum 31. Dezember 2025 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug?
- Wie viele der Stellen gemäß Frage 3 waren zum 31. Dezember 2025 unbesetzt?
- Wie viele Stellen für Fachärzte für Psychiatrie bestanden zum 31. Dezember 2025 im nordrhein-westfälischen Justizvollzug?
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass gut zehn Prozent der Planstellen für Psychologen unbesetzt sind. Auffallend ist zudem, dass die Zahl der stationären Behandlungen in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist: von 194 im Jahr 2023 auf 288 im Jahr 2025. Ob dies mit einem tatsächlichen Anstieg psychischer Erkrankungen oder einer Veränderung der Zusammensetzung der Gefangenen zusammenhängt, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/20580).