Zur vollständigen Kleinen Anfrage 7444 (Drucksache 18/18381).
Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine umfassende bauliche Erneuerung der Justizvollzugsanstalt Remscheid, wovon auch die Dienstwohnungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt betroffen sein sollen. Aus Medienberichten geht hervor, dass die Bewohner der Dienstwohnungen aufgefordert wurden, diese zu verlassen, obwohl die Planungen noch gar nicht abgeschlossen sind.
Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welche konkreten Planungen bestehen aktuell hinsichtlich der künftigen Nutzung bzw. der Aufgabe der Dienstwohnungen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Remscheid?
- In wie vielen Fällen wurden Bedienstete seit 2023 aufgefordert, ihre Dienstwohnungen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Remscheid aufzugeben?
- Wie viele Dienstwohnungen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Remscheid stehen derzeit leer?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Nachteile für betroffene Bedienstete zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf Wohnraumbeschaffung, Pendelzeiten und entstehende Mehrkosten?
- Auf welcher Grundlage bewertet die Landesregierung die derzeitige Freiziehung von Dienstwohnungen, obwohl der Beginn der baulichen Maßnahmen nach aktuellem Stand frühestens ab Ende 2026 bzw. im Jahr 2027 vorgesehen ist?
In ihrer Antwort bestätigt die Landesregierung, dass sich „Details zur künftigen Nutzung oder zum Abriss der Dienstwohnungen […] erst im Laufe der weiteren Planungen ergeben“ werden. Daher verwundert es, dass die Landesregierung weiter mitteilt, dass sie seit 2023 35 Dienstwohnungsinhabern die Dienstwohnungszuweisung widerrufen habe. Die zugesagte Abordnung an eine Wunschanstalt für die Dienstwohnungsinhaber wird dabei nur ein kleiner Trost sein, da dabei die nahegelegene JVA Wuppertal-Ronsdorf ausgeschlossen ist.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19080).