Aus der Praxis wird über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen berichtet. Als Ursache wird insbesondere ein erhöhter Prüf- und Abstimmungsaufwand im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung genannt. Dieser steht im Zusammenhang mit bundesgesetzlichen Änderungen, insbesondere mit dem seit Oktober 2024 geltenden Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, durch das auch Änderungen im Waffenrecht erfolgt sind.
Das Jagdjahr beginnt in Nordrhein-Westfalen traditionell am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Die vom Kalenderjahr abweichende Festlegung orientiert sich an den biologischen Entwicklungszyklen der Wildtiere. Da Jagdscheine regelmäßig mit Ablauf des 31. März ihre Gültigkeit verlieren, können verspätete Verlängerungen praktische und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf die Jagdausübung, bestehende Jagdpachtverhältnisse sowie den fortbestehenden Besitz jagdlich zugelassener Waffen und Munition.
Wir fragten daher die Landesregierung (am Beispiel des Kreises Minden-Lübbecke):
- Wie viele Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheins wurden im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 gestellt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
- Wie lange dauerte die jeweilige Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 durchschnittlich? (Bitte jahresscharf die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Anträge auf Jagdscheinverlängerung angeben.)
- Welche Ursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Minden-Lübbecke sind der Landesregierung bekannt?
- In wie vielen Fällen wurde im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins abgelehnt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln und Ablehnungsgründe benennen.)
- In wie vielen Fällen wurde im Kreis Minden-Lübbecke in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Jagdschein nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert, obwohl der Antrag auf Verlängerung vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
Die Landesregierung spricht zwar in ihrer Antwort davon, dass sie "eine praxistaugliche Umsetzung dieses neuen Gesetzes [Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems] erarbeitet und umgesetzt" habe, relativiert dies aber im gleichen Zuge damit, dass für die Jahre 2025 und 2026 die Jagdscheininhaber zu einer frühzeitigen Antragstellung aufgerufen wurden, da mit verlängerten Bearbeitungszeiten gerechnet werden musste.
Aufschlussreich sind besonders die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten und die Zahl der Jagdscheine, die nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert werden konnten, obwohl ein Antrag vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde:
Die langsamsten Bearbeitungen finden statt im Rhein-Kreis Neuss mit angegebenen zwei bis 52 Wochen und die Stadt Bottrop mit bis zu sechs Monaten. Wie man zeitgerecht einen Antrag stellt, wenn die Bearbeitungsdauer bis zu einem Jahr dauert, erschließt sich nicht. Auch beantwortet die Landesregierung nicht, wie es überhaupt zu diesen langen durchschnittlichen Bearbeitungsdauern kommen kann.
Bezüglich der nicht pünktlichen Bearbeitung ist die Situation in der Stadt Köln besonders problematisch, da anscheinend zirka ein Drittel der Anträge nicht vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden kann.